Eigentumswohnung in Forst an der Weinstraße

Eigentumswohnung bewerten — Vergleichswertverfahren nach §§ 24–26 ImmoWertV.

Wohnungen sind untereinander vergleichbar, deshalb trägt hier der Vergleichswert. Entscheidend sind echte Kauffälle aus der Kaufpreissammlung, nicht Angebotspreise aus Portalen. Miteigentumsanteil, Sondernutzungsrechte und die Instandhaltungsrücklage gehen in die Bewertung ein.

Für Objekte in 67147 Forst an der Weinstraße und im übrigen Landkreis Bad Dürkheim. Bodenrichtwerte und Liegenschaftszinssätze stammen vom dort zuständigen Gutachterausschuss.

Anfrage für Forst an der Weinstraße