Wirtschaftliche Restnutzungsdauer für Steuerliche Anlässe in Kirchheim an der Weinstraße
Für eine kürzere Restnutzungsdauer und damit höhere Abschreibung verlangt das BMF-Schreiben vom 22.02.2023 ein Gutachten; das Punkteraster allein genügt nicht. Auch ein zu hoch angesetzter Grundsteuerwert lässt sich so angreifen.
- Rechtsgrundlage
- § 7 Abs. 4 EStG
- Adressat
- Finanzamt, Steuerberatung
- Zuständig
- Landkreis Bad Dürkheim
Örtliche Grundlagen
Für ein Objekt in 67281 Kirchheim an der Weinstraße ist der Gutachterausschuss des Landkreis Bad Dürkheim zuständig. Von dort stammen Bodenrichtwert, Liegenschaftszinssatz und Vergleichsfälle aus der Kaufpreissammlung — die drei Größen, die das Ergebnis tragen. In Rheinland-Pfalz gilt für die Grundsteuer das Bundesmodell — Grundstück und Gebäude gehen zusammen in den Grundsteuerwert ein.
Andere Anlässe für Wirtschaftliche Restnutzungsdauer
- Erbschaft und Schenkung
- Scheidung und Zugewinnausgleich
- Verkauf
- Finanzierung und Beleihung
- Gerichtliche Verfahren
Steuerliche Anlässe in der Umgebung
