Bodenwertgutachten für Erbschaft und Schenkung in Neustadt an der Weinstraße
Das Finanzamt setzt den Grundbesitzwert typisiert an und liegt damit häufig über dem tatsächlichen Wert. § 198 BewG erlaubt den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts — und dieser Nachweis ist ein Gutachten. Bei einer Erbengemeinschaft dient dieselbe Bewertung als neutrale Grundlage für die Auseinandersetzung.
- Rechtsgrundlage
- § 198 BewG
- Adressat
- Finanzamt, Nachlassgericht, Miterben
- Zuständig
- Kreisfreie Stadt Neustadt an der Weinstraße
Örtliche Grundlagen
Für ein Objekt in 67433 Neustadt an der Weinstraße ist der Gutachterausschuss des Kreisfreie Stadt Neustadt an der Weinstraße zuständig. Von dort stammen Bodenrichtwert, Liegenschaftszinssatz und Vergleichsfälle aus der Kaufpreissammlung — die drei Größen, die das Ergebnis tragen. In Rheinland-Pfalz gilt für die Grundsteuer das Bundesmodell — Grundstück und Gebäude gehen zusammen in den Grundsteuerwert ein.
Andere Anlässe für Bodenwertgutachten
- Scheidung und Zugewinnausgleich
- Verkauf
- Finanzierung und Beleihung
- Steuerliche Anlässe
- Gerichtliche Verfahren
Erbschaft und Schenkung in der Umgebung
