Einfamilienhaus für Finanzierung und Beleihung in Frankenstein, Neidenfels, Frankeneck
Banken ermitteln den Beleihungswert vorsichtiger als den Verkehrswert und verlangen ab bestimmten Größenordnungen ein Gutachten. Wer es mitbringt, verkürzt das Verfahren und kennt seinen Spielraum vorher.
- Rechtsgrundlage
- § 16 PfandBG
- Adressat
- Kreditinstitut
- Zuständig
- Landkreis Kaiserslautern
Örtliche Grundlagen
Für ein Objekt in 67468 Frankenstein, Neidenfels, Frankeneck ist der Gutachterausschuss des Landkreis Kaiserslautern zuständig. Von dort stammen Bodenrichtwert, Liegenschaftszinssatz und Vergleichsfälle aus der Kaufpreissammlung — die drei Größen, die das Ergebnis tragen. In Rheinland-Pfalz gilt für die Grundsteuer das Bundesmodell — Grundstück und Gebäude gehen zusammen in den Grundsteuerwert ein.
Andere Anlässe für Einfamilienhaus
- Erbschaft und Schenkung
- Scheidung und Zugewinnausgleich
- Verkauf
- Steuerliche Anlässe
- Gerichtliche Verfahren
Finanzierung und Beleihung in der Umgebung
