Verkehrswertgutachten in Frankenstein, Neidenfels, Frankeneck

Das offizielle Dokument nach § 194 BauGB — stichtagsbezogen, begründet und gegenüber Behörden und Gerichten verwendbar.

Für Objekte in 67468 Frankenstein, Neidenfels, Frankeneck und im übrigen Landkreis Kaiserslautern. Bodenrichtwerte und Liegenschaftszinssätze stammen vom dort zuständigen Gutachterausschuss.

Anfrage für Frankenstein, Neidenfels, Frankeneck