Grunddienstbarkeiten und andere Rechte für Gerichtliche Verfahren in Nußbach

Vor Gericht zählt die Nachvollziehbarkeit der Herleitung: welches Verfahren gewählt wurde, warum, und mit welchen Daten. Ein Gutachten, das dieser Prüfung standhält, sieht anders aus als eine Online-Schätzung.

Rechtsgrundlage
§ 404 ZPO
Adressat
Gericht, Verfahrensbeteiligte
Zuständig
Landkreis Kusel
Anfrage stellen

Örtliche Grundlagen

Für ein Objekt in 67759 Nußbach ist der Gutachterausschuss des Landkreis Kusel zuständig. Von dort stammen Bodenrichtwert, Liegenschaftszinssatz und Vergleichsfälle aus der Kaufpreissammlung — die drei Größen, die das Ergebnis tragen. In Rheinland-Pfalz gilt für die Grundsteuer das Bundesmodell — Grundstück und Gebäude gehen zusammen in den Grundsteuerwert ein.

Andere Anlässe für Grunddienstbarkeiten und andere Rechte

Gerichtliche Verfahren in der Umgebung