Bodenwertgutachten für Gerichtliche Verfahren in Wiesloch

Vor Gericht zählt die Nachvollziehbarkeit der Herleitung: welches Verfahren gewählt wurde, warum, und mit welchen Daten. Ein Gutachten, das dieser Prüfung standhält, sieht anders aus als eine Online-Schätzung.

Rechtsgrundlage
§ 404 ZPO
Adressat
Gericht, Verfahrensbeteiligte
Zuständig
Landkreis Rhein-Neckar-Kreis
Anfrage stellen

Örtliche Grundlagen

Für ein Objekt in 69168 Wiesloch ist der Gutachterausschuss des Landkreis Rhein-Neckar-Kreis zuständig. Von dort stammen Bodenrichtwert, Liegenschaftszinssatz und Vergleichsfälle aus der Kaufpreissammlung — die drei Größen, die das Ergebnis tragen. In Baden-Württemberg gilt für die Grundsteuer das Bodenwertmodell — besteuert wird allein der Boden, das Gebäude bleibt außer Betracht.

Andere Anlässe für Bodenwertgutachten

Gerichtliche Verfahren in der Umgebung