Grunddienstbarkeiten und andere Rechte für Scheidung und Zugewinnausgleich in Leutenbach

Beim Zugewinnausgleich zählt der Wert der Immobilie zum Stichtag. Weil beide Seiten ein gegenläufiges Interesse haben, trägt nur eine neutrale, nachvollziehbar hergeleitete Bewertung — vor dem Familiengericht ebenso wie in der außergerichtlichen Einigung.

Rechtsgrundlage
§ 1373 BGB
Adressat
Familiengericht, Anwälte beider Seiten
Zuständig
Landkreis Rems-Murr-Kreis
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Örtliche Grundlagen

Für ein Objekt in 71397 Leutenbach ist der Gutachterausschuss des Landkreis Rems-Murr-Kreis zuständig. Von dort stammen Bodenrichtwert, Liegenschaftszinssatz und Vergleichsfälle aus der Kaufpreissammlung — die drei Größen, die das Ergebnis tragen. In Baden-Württemberg gilt für die Grundsteuer das Bodenwertmodell — besteuert wird allein der Boden, das Gebäude bleibt außer Betracht.

Andere Anlässe für Grunddienstbarkeiten und andere Rechte

Scheidung und Zugewinnausgleich in der Umgebung