Grundstück in Steinheim an der Murr

Grundstück bewerten — Bodenwertermittlung nach § 40 ImmoWertV.

Beim unbebauten Grundstück trägt allein der Boden. Ausgangspunkt ist der Bodenrichtwert, angepasst an Zuschnitt, Erschließung und Bebaubarkeit. Der Bodenrichtwert gilt für ein fiktives Grundstück — Abweichungen müssen einzeln hergeleitet werden.

Für Objekte in 71711 Steinheim an der Murr und im übrigen Landkreis Ludwigsburg. Bodenrichtwerte und Liegenschaftszinssätze stammen vom dort zuständigen Gutachterausschuss.

Anfrage für Steinheim an der Murr