Grunddienstbarkeiten und andere Rechte für Scheidung und Zugewinnausgleich in Marxzell
Beim Zugewinnausgleich zählt der Wert der Immobilie zum Stichtag. Weil beide Seiten ein gegenläufiges Interesse haben, trägt nur eine neutrale, nachvollziehbar hergeleitete Bewertung — vor dem Familiengericht ebenso wie in der außergerichtlichen Einigung.
- Rechtsgrundlage
- § 1373 BGB
- Adressat
- Familiengericht, Anwälte beider Seiten
- Zuständig
- Landkreis Karlsruhe
Örtliche Grundlagen
Für ein Objekt in 76359 Marxzell ist der Gutachterausschuss des Landkreis Karlsruhe zuständig. Von dort stammen Bodenrichtwert, Liegenschaftszinssatz und Vergleichsfälle aus der Kaufpreissammlung — die drei Größen, die das Ergebnis tragen. In Baden-Württemberg gilt für die Grundsteuer das Bodenwertmodell — besteuert wird allein der Boden, das Gebäude bleibt außer Betracht.
Andere Anlässe für Grunddienstbarkeiten und andere Rechte
Scheidung und Zugewinnausgleich in der Umgebung
