Eigentumswohnung in Au am Rhein

Eigentumswohnung bewerten — Vergleichswertverfahren nach §§ 24–26 ImmoWertV.

Wohnungen sind untereinander vergleichbar, deshalb trägt hier der Vergleichswert. Entscheidend sind echte Kauffälle aus der Kaufpreissammlung, nicht Angebotspreise aus Portalen. Miteigentumsanteil, Sondernutzungsrechte und die Instandhaltungsrücklage gehen in die Bewertung ein.

Für Objekte in 76474 Au am Rhein und im übrigen Landkreis Rastatt. Bodenrichtwerte und Liegenschaftszinssätze stammen vom dort zuständigen Gutachterausschuss.

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