Verkehrswertgutachten für Finanzierung und Beleihung in Bruchweiler-Bärenbach u.a.

Banken ermitteln den Beleihungswert vorsichtiger als den Verkehrswert und verlangen ab bestimmten Größenordnungen ein Gutachten. Wer es mitbringt, verkürzt das Verfahren und kennt seinen Spielraum vorher.

Rechtsgrundlage
§ 16 PfandBG
Adressat
Kreditinstitut
Zuständig
Landkreis Südwestpfalz
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Örtliche Grundlagen

Für ein Objekt in 76891 Bruchweiler-Bärenbach u.a. ist der Gutachterausschuss des Landkreis Südwestpfalz zuständig. Von dort stammen Bodenrichtwert, Liegenschaftszinssatz und Vergleichsfälle aus der Kaufpreissammlung — die drei Größen, die das Ergebnis tragen. In Rheinland-Pfalz gilt für die Grundsteuer das Bundesmodell — Grundstück und Gebäude gehen zusammen in den Grundsteuerwert ein.

Andere Anlässe für Verkehrswertgutachten

Finanzierung und Beleihung in der Umgebung