Verkehrswertgutachten in Bad Aibling

Das offizielle Dokument nach § 194 BauGB — stichtagsbezogen, begründet und gegenüber Behörden und Gerichten verwendbar.

Für Objekte in 83043 Bad Aibling und im übrigen Landkreis Rosenheim. Bodenrichtwerte und Liegenschaftszinssätze stammen vom dort zuständigen Gutachterausschuss.

Anfrage für Bad Aibling