Mehrfamilienhaus für Steuerliche Anlässe in Mühldorf a. Inn

Für eine kürzere Restnutzungsdauer und damit höhere Abschreibung verlangt das BMF-Schreiben vom 22.02.2023 ein Gutachten; das Punkteraster allein genügt nicht. Auch ein zu hoch angesetzter Grundsteuerwert lässt sich so angreifen.

Rechtsgrundlage
§ 7 Abs. 4 EStG
Adressat
Finanzamt, Steuerberatung
Zuständig
Landkreis Mühldorf a. Inn
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Örtliche Grundlagen

Für ein Objekt in 84453 Mühldorf a. Inn ist der Gutachterausschuss des Landkreis Mühldorf a. Inn zuständig. Von dort stammen Bodenrichtwert, Liegenschaftszinssatz und Vergleichsfälle aus der Kaufpreissammlung — die drei Größen, die das Ergebnis tragen. In Bayern gilt für die Grundsteuer das Bundesmodell — Grundstück und Gebäude gehen zusammen in den Grundsteuerwert ein.

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