Grundstück in Neumarkt-Sankt Veit
Grundstück bewerten — Bodenwertermittlung nach § 40 ImmoWertV.
Beim unbebauten Grundstück trägt allein der Boden. Ausgangspunkt ist der Bodenrichtwert, angepasst an Zuschnitt, Erschließung und Bebaubarkeit. Der Bodenrichtwert gilt für ein fiktives Grundstück — Abweichungen müssen einzeln hergeleitet werden.
Für Objekte in 84494 Neumarkt-Sankt Veit und im übrigen Landkreis Mühldorf a.Inn. Bodenrichtwerte und Liegenschaftszinssätze stammen vom dort zuständigen Gutachterausschuss.
Anfrage für Neumarkt-Sankt VeitWofür Sie es brauchen
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