Grunddienstbarkeiten und andere Rechte für Scheidung und Zugewinnausgleich in Großmehring
Beim Zugewinnausgleich zählt der Wert der Immobilie zum Stichtag. Weil beide Seiten ein gegenläufiges Interesse haben, trägt nur eine neutrale, nachvollziehbar hergeleitete Bewertung — vor dem Familiengericht ebenso wie in der außergerichtlichen Einigung.
- Rechtsgrundlage
- § 1373 BGB
- Adressat
- Familiengericht, Anwälte beider Seiten
- Zuständig
- Landkreis Eichstätt
Örtliche Grundlagen
Für ein Objekt in 85098 Großmehring ist der Gutachterausschuss des Landkreis Eichstätt zuständig. Von dort stammen Bodenrichtwert, Liegenschaftszinssatz und Vergleichsfälle aus der Kaufpreissammlung — die drei Größen, die das Ergebnis tragen. In Bayern gilt für die Grundsteuer das Bundesmodell — Grundstück und Gebäude gehen zusammen in den Grundsteuerwert ein.
Andere Anlässe für Grunddienstbarkeiten und andere Rechte
Scheidung und Zugewinnausgleich in der Umgebung
