Einfamilienhaus in Rohrbach an der Ilm

Einfamilienhaus bewerten — Sachwertverfahren nach §§ 35–39 ImmoWertV.

Selbst genutzte Häuser werden über den Sachwert bewertet: was das Gebäude heute zu errichten kostete, abzüglich seines Alters, zuzüglich des Bodenwerts. Vergleichsfälle sind bei individuellen Häusern selten belastbar. Der Sachwertfaktor des Gutachterausschusses passt das Ergebnis an den örtlichen Markt an und verschiebt es erheblich.

Für Objekte in 85296 Rohrbach an der Ilm und im übrigen Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm. Bodenrichtwerte und Liegenschaftszinssätze stammen vom dort zuständigen Gutachterausschuss.

Anfrage für Rohrbach an der Ilm