Einfamilienhaus in Rohrbach an der Ilm
Einfamilienhaus bewerten — Sachwertverfahren nach §§ 35–39 ImmoWertV.
Selbst genutzte Häuser werden über den Sachwert bewertet: was das Gebäude heute zu errichten kostete, abzüglich seines Alters, zuzüglich des Bodenwerts. Vergleichsfälle sind bei individuellen Häusern selten belastbar. Der Sachwertfaktor des Gutachterausschusses passt das Ergebnis an den örtlichen Markt an und verschiebt es erheblich.
Für Objekte in 85296 Rohrbach an der Ilm und im übrigen Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm. Bodenrichtwerte und Liegenschaftszinssätze stammen vom dort zuständigen Gutachterausschuss.
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Für das Finanzamt und die Erbengemeinschaft.
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Für Familiengericht und Auseinandersetzung.
MehrImmoWertV
Verkauf
Preisfindung mit belastbarer Grundlage.
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Finanzierung und Beleihung
Für die Bank und den Beleihungswert.
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Steuerliche Anlässe
Abschreibung, Grundsteuer, Bedarfswert.
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Für Zivil-, Familien- und Nachlassgericht.
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