Mehrfamilienhaus in Stöttwang

Mehrfamilienhaus bewerten — Ertragswertverfahren nach §§ 27–34 ImmoWertV.

Bei vermieteten Objekten zählt der Ertrag. Der Reinertrag, vermindert um die Verzinsung des Bodenwerts und kapitalisiert über die Restnutzungsdauer, ergibt den Ertragswert. Liegenschaftszins und Restnutzungsdauer bewegen das Ergebnis stärker als der Quadratmeterpreis.

Für Objekte in 87677 Stöttwang und im übrigen Landkreis Ostallgäu. Bodenrichtwerte und Liegenschaftszinssätze stammen vom dort zuständigen Gutachterausschuss.

Anfrage für Stöttwang