Mehrfamilienhaus in Rot an der Rot
Mehrfamilienhaus bewerten — Ertragswertverfahren nach §§ 27–34 ImmoWertV.
Bei vermieteten Objekten zählt der Ertrag. Der Reinertrag, vermindert um die Verzinsung des Bodenwerts und kapitalisiert über die Restnutzungsdauer, ergibt den Ertragswert. Liegenschaftszins und Restnutzungsdauer bewegen das Ergebnis stärker als der Quadratmeterpreis.
Für Objekte in 88430 Rot an der Rot und im übrigen Landkreis Biberach. Bodenrichtwerte und Liegenschaftszinssätze stammen vom dort zuständigen Gutachterausschuss.
Anfrage für Rot an der RotWofür Sie es brauchen
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