Wertermittlung für Gerichtliche Verfahren in Markdorf
Vor Gericht zählt die Nachvollziehbarkeit der Herleitung: welches Verfahren gewählt wurde, warum, und mit welchen Daten. Ein Gutachten, das dieser Prüfung standhält, sieht anders aus als eine Online-Schätzung.
- Rechtsgrundlage
- § 404 ZPO
- Adressat
- Gericht, Verfahrensbeteiligte
- Zuständig
- Landkreis Bodenseekreis
Örtliche Grundlagen
Für ein Objekt in 88677 Markdorf ist der Gutachterausschuss des Landkreis Bodenseekreis zuständig. Von dort stammen Bodenrichtwert, Liegenschaftszinssatz und Vergleichsfälle aus der Kaufpreissammlung — die drei Größen, die das Ergebnis tragen. In Baden-Württemberg gilt für die Grundsteuer das Bodenwertmodell — besteuert wird allein der Boden, das Gebäude bleibt außer Betracht.
Andere Anlässe für Wertermittlung
- Erbschaft und Schenkung
- Scheidung und Zugewinnausgleich
- Verkauf
- Finanzierung und Beleihung
- Steuerliche Anlässe
Gerichtliche Verfahren in der Umgebung
