Wertermittlung für Scheidung und Zugewinnausgleich in Altdorf bei Nürnberg

Beim Zugewinnausgleich zählt der Wert der Immobilie zum Stichtag. Weil beide Seiten ein gegenläufiges Interesse haben, trägt nur eine neutrale, nachvollziehbar hergeleitete Bewertung — vor dem Familiengericht ebenso wie in der außergerichtlichen Einigung.

Rechtsgrundlage
§ 1373 BGB
Adressat
Familiengericht, Anwälte beider Seiten
Zuständig
Landkreis Nürnberger Land
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Örtliche Grundlagen

Für ein Objekt in 90518 Altdorf bei Nürnberg ist der Gutachterausschuss des Landkreis Nürnberger Land zuständig. Von dort stammen Bodenrichtwert, Liegenschaftszinssatz und Vergleichsfälle aus der Kaufpreissammlung — die drei Größen, die das Ergebnis tragen. In Bayern gilt für die Grundsteuer das Bundesmodell — Grundstück und Gebäude gehen zusammen in den Grundsteuerwert ein.

Andere Anlässe für Wertermittlung

Scheidung und Zugewinnausgleich in der Umgebung