Einfamilienhaus in Etzelwang

Einfamilienhaus bewerten — Sachwertverfahren nach §§ 35–39 ImmoWertV.

Selbst genutzte Häuser werden über den Sachwert bewertet: was das Gebäude heute zu errichten kostete, abzüglich seines Alters, zuzüglich des Bodenwerts. Vergleichsfälle sind bei individuellen Häusern selten belastbar. Der Sachwertfaktor des Gutachterausschusses passt das Ergebnis an den örtlichen Markt an und verschiebt es erheblich.

Für Objekte in 92268 Etzelwang und im übrigen Landkreis Amberg-Sulzbach. Bodenrichtwerte und Liegenschaftszinssätze stammen vom dort zuständigen Gutachterausschuss.

Anfrage für Etzelwang