Wirtschaftliche Restnutzungsdauer für Steuerliche Anlässe in Bruck i.d. OPf.
Für eine kürzere Restnutzungsdauer und damit höhere Abschreibung verlangt das BMF-Schreiben vom 22.02.2023 ein Gutachten; das Punkteraster allein genügt nicht. Auch ein zu hoch angesetzter Grundsteuerwert lässt sich so angreifen.
- Rechtsgrundlage
- § 7 Abs. 4 EStG
- Adressat
- Finanzamt, Steuerberatung
- Zuständig
- Landkreis Schwandorf
Örtliche Grundlagen
Für ein Objekt in 92436 Bruck i.d. OPf. ist der Gutachterausschuss des Landkreis Schwandorf zuständig. Von dort stammen Bodenrichtwert, Liegenschaftszinssatz und Vergleichsfälle aus der Kaufpreissammlung — die drei Größen, die das Ergebnis tragen. In Bayern gilt für die Grundsteuer das Bundesmodell — Grundstück und Gebäude gehen zusammen in den Grundsteuerwert ein.
Andere Anlässe für Wirtschaftliche Restnutzungsdauer
- Erbschaft und Schenkung
- Scheidung und Zugewinnausgleich
- Verkauf
- Finanzierung und Beleihung
- Gerichtliche Verfahren
Steuerliche Anlässe in der Umgebung
