Mehrfamilienhaus in Stallwang

Mehrfamilienhaus bewerten — Ertragswertverfahren nach §§ 27–34 ImmoWertV.

Bei vermieteten Objekten zählt der Ertrag. Der Reinertrag, vermindert um die Verzinsung des Bodenwerts und kapitalisiert über die Restnutzungsdauer, ergibt den Ertragswert. Liegenschaftszins und Restnutzungsdauer bewegen das Ergebnis stärker als der Quadratmeterpreis.

Für Objekte in 94375 Stallwang und im übrigen Landkreis Straubing-Bogen. Bodenrichtwerte und Liegenschaftszinssätze stammen vom dort zuständigen Gutachterausschuss.

Anfrage für Stallwang