Einfamilienhaus für Scheidung und Zugewinnausgleich in Höchstädt im Fichtelgebirge
Beim Zugewinnausgleich zählt der Wert der Immobilie zum Stichtag. Weil beide Seiten ein gegenläufiges Interesse haben, trägt nur eine neutrale, nachvollziehbar hergeleitete Bewertung — vor dem Familiengericht ebenso wie in der außergerichtlichen Einigung.
- Rechtsgrundlage
- § 1373 BGB
- Adressat
- Familiengericht, Anwälte beider Seiten
- Zuständig
- Landkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge
Örtliche Grundlagen
Für ein Objekt in 95186 Höchstädt im Fichtelgebirge ist der Gutachterausschuss des Landkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge zuständig. Von dort stammen Bodenrichtwert, Liegenschaftszinssatz und Vergleichsfälle aus der Kaufpreissammlung — die drei Größen, die das Ergebnis tragen. In Bayern gilt für die Grundsteuer das Bundesmodell — Grundstück und Gebäude gehen zusammen in den Grundsteuerwert ein.
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