Grunddienstbarkeiten und andere Rechte für Erbschaft und Schenkung in Udestedt, Mönchenholzhausen u.a.
Das Finanzamt setzt den Grundbesitzwert typisiert an und liegt damit häufig über dem tatsächlichen Wert. § 198 BewG erlaubt den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts — und dieser Nachweis ist ein Gutachten. Bei einer Erbengemeinschaft dient dieselbe Bewertung als neutrale Grundlage für die Auseinandersetzung.
- Rechtsgrundlage
- § 198 BewG
- Adressat
- Finanzamt, Nachlassgericht, Miterben
- Zuständig
- Landkreis Weimarer Land
Örtliche Grundlagen
Für ein Objekt in 99198 Udestedt, Mönchenholzhausen u.a. ist der Gutachterausschuss des Landkreis Weimarer Land zuständig. Von dort stammen Bodenrichtwert, Liegenschaftszinssatz und Vergleichsfälle aus der Kaufpreissammlung — die drei Größen, die das Ergebnis tragen. In Thüringen gilt für die Grundsteuer das Bundesmodell — Grundstück und Gebäude gehen zusammen in den Grundsteuerwert ein.
Andere Anlässe für Grunddienstbarkeiten und andere Rechte
- Scheidung und Zugewinnausgleich
- Verkauf
- Finanzierung und Beleihung
- Steuerliche Anlässe
- Gerichtliche Verfahren
Erbschaft und Schenkung in der Umgebung
