Grundstück im Kreis Rhein-Erft-Kreis
Grundstück bewerten — Bodenwertermittlung nach § 40 ImmoWertV.
Beim unbebauten Grundstück trägt allein der Boden. Ausgangspunkt ist der Bodenrichtwert, angepasst an Zuschnitt, Erschließung und Bebaubarkeit.
Orte im Kreis Rhein-Erft-Kreis
Anfrage stellen