Nordrhein-Westfalen

Immobiliengutachter im Kreis Rheinisch-Bergischer Kreis

Der Gutachterausschuss des Kreis Rheinisch-Bergischer Kreis führt die Kaufpreissammlung und veröffentlicht Bodenrichtwerte und Liegenschaftszinssätze. Diese drei Größen tragen jede Bewertung im Kreisgebiet — sie sind der Grund, warum eine Bewertung örtlich sein muss.

In Nordrhein-Westfalen gilt für die Grundsteuer das Bundesmodell — Grundstück und Gebäude gehen zusammen in den Grundsteuerwert ein.