Mehrfamilienhaus im Kreis Siegen-Wittgenstein

Mehrfamilienhaus bewerten — Ertragswertverfahren nach §§ 27–34 ImmoWertV.

Bei vermieteten Objekten zählt der Ertrag. Der Reinertrag, vermindert um die Verzinsung des Bodenwerts und kapitalisiert über die Restnutzungsdauer, ergibt den Ertragswert.

Orte im Kreis Siegen-Wittgenstein

Anfrage stellen