Nordrhein-Westfalen
Immobiliengutachter im Kreisfreie Stadt Gelsenkirchen
Der Gutachterausschuss des Kreisfreie Stadt Gelsenkirchen führt die Kaufpreissammlung und veröffentlicht Bodenrichtwerte und Liegenschaftszinssätze. Diese drei Größen tragen jede Bewertung im Kreisgebiet — sie sind der Grund, warum eine Bewertung örtlich sein muss.
In Nordrhein-Westfalen gilt für die Grundsteuer das Bundesmodell — Grundstück und Gebäude gehen zusammen in den Grundsteuerwert ein.
Leistungen im Kreisfreie Stadt Gelsenkirchen
- Verkehrswertgutachten
- Wertermittlung
- Bodenwertgutachten
- Grundrisse & Wohnflächenberechnung
- Wirtschaftliche Restnutzungsdauer
- Grunddienstbarkeiten und andere Rechte
8 Orte im Kreisfreie Stadt Gelsenkirchen
- 45879 Gelsenkirchen
- 45883 Gelsenkirchen
- 45886 Gelsenkirchen
- 45888 Gelsenkirchen
- 45894 Gelsenkirchen
- 45896 Gelsenkirchen
- 45897 Gelsenkirchen
- 45899 Gelsenkirchen
