Grundstück im Kreisfreie Stadt Oldenburg (Oldb)

Grundstück bewerten — Bodenwertermittlung nach § 40 ImmoWertV.

Beim unbebauten Grundstück trägt allein der Boden. Ausgangspunkt ist der Bodenrichtwert, angepasst an Zuschnitt, Erschließung und Bebaubarkeit.

Orte im Kreisfreie Stadt Oldenburg (Oldb)

Anfrage stellen