Einfamilienhaus im Landkreis Biberach
Einfamilienhaus bewerten — Sachwertverfahren nach §§ 35–39 ImmoWertV.
Selbst genutzte Häuser werden über den Sachwert bewertet: was das Gebäude heute zu errichten kostete, abzüglich seines Alters, zuzüglich des Bodenwerts. Vergleichsfälle sind bei individuellen Häusern selten belastbar.
Orte im Landkreis Biberach
- Bad Saulgau, Allmannsweiler
- Rot an der Rot
- Schemmerhofen
- Attenweiler
- Laupheim
- Achstetten
- Mietingen
- Uttenweiler
- Unlingen
- Dietenheim
