Grundstück im Landkreis Biberach
Grundstück bewerten — Bodenwertermittlung nach § 40 ImmoWertV.
Beim unbebauten Grundstück trägt allein der Boden. Ausgangspunkt ist der Bodenrichtwert, angepasst an Zuschnitt, Erschließung und Bebaubarkeit.
Orte im Landkreis Biberach
- Bad Saulgau, Allmannsweiler
- Rot an der Rot
- Schemmerhofen
- Attenweiler
- Laupheim
- Achstetten
- Mietingen
- Uttenweiler
- Unlingen
- Dietenheim
