Bayern
Immobiliengutachter im Landkreis Landshut
Der Gutachterausschuss des Landkreis Landshut führt die Kaufpreissammlung und veröffentlicht Bodenrichtwerte und Liegenschaftszinssätze. Diese drei Größen tragen jede Bewertung im Kreisgebiet — sie sind der Grund, warum eine Bewertung örtlich sein muss.
In Bayern gilt für die Grundsteuer das Bundesmodell — Grundstück und Gebäude gehen zusammen in den Grundsteuerwert ein.
Leistungen im Landkreis Landshut
- Verkehrswertgutachten
- Wertermittlung
- Bodenwertgutachten
- Grundrisse & Wohnflächenberechnung
- Wirtschaftliche Restnutzungsdauer
- Grunddienstbarkeiten und andere Rechte
10 Orte im Landkreis Landshut
- 84088 Neufahrn i. NB
- 84092 Bayerbach bei Ergoldsbach
- 84101 Obersüßbach
- 84107 Weihmichl
- 84166 Adlkofen
- 84174 Eching
- 84181 Neufraunhofen
- 84186 Vilsheim
- 84187 Weng
- 84189 Wurmsham
