Grundstück im Landkreis Neu-Ulm

Grundstück bewerten — Bodenwertermittlung nach § 40 ImmoWertV.

Beim unbebauten Grundstück trägt allein der Boden. Ausgangspunkt ist der Bodenrichtwert, angepasst an Zuschnitt, Erschließung und Bebaubarkeit.

Orte im Landkreis Neu-Ulm

Anfrage stellen