Bayern

Immobiliengutachter im Landkreis Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim

Der Gutachterausschuss des Landkreis Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim führt die Kaufpreissammlung und veröffentlicht Bodenrichtwerte und Liegenschaftszinssätze. Diese drei Größen tragen jede Bewertung im Kreisgebiet — sie sind der Grund, warum eine Bewertung örtlich sein muss.

In Bayern gilt für die Grundsteuer das Bundesmodell — Grundstück und Gebäude gehen zusammen in den Grundsteuerwert ein.