Rheinland-Pfalz
Immobiliengutachter im Landkreis Neuwied
Der Gutachterausschuss des Landkreis Neuwied führt die Kaufpreissammlung und veröffentlicht Bodenrichtwerte und Liegenschaftszinssätze. Diese drei Größen tragen jede Bewertung im Kreisgebiet — sie sind der Grund, warum eine Bewertung örtlich sein muss.
In Rheinland-Pfalz gilt für die Grundsteuer das Bundesmodell — Grundstück und Gebäude gehen zusammen in den Grundsteuerwert ein.
Leistungen im Landkreis Neuwied
- Verkehrswertgutachten
- Wertermittlung
- Bodenwertgutachten
- Grundrisse & Wohnflächenberechnung
- Wirtschaftliche Restnutzungsdauer
- Grunddienstbarkeiten und andere Rechte
10 Orte im Landkreis Neuwied
- 53557 Bad Hönningen
- 53577 Neustadt (Wied)
- 56269 Dierdorf
- 56305 Puderbach
- 56566 Neuwied
- 56567 Neuwied
- 56579 Rengsdorf
- 56581 Melsbach
- 56589 Niederbreitbach
- 56598 Rheinbrohl
