Grundstück im Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis
Grundstück bewerten — Bodenwertermittlung nach § 40 ImmoWertV.
Beim unbebauten Grundstück trägt allein der Boden. Ausgangspunkt ist der Bodenrichtwert, angepasst an Zuschnitt, Erschließung und Bebaubarkeit.
Orte im Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis
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