Bayern
Immobiliengutachter im Landkreis Rosenheim
Der Gutachterausschuss des Landkreis Rosenheim führt die Kaufpreissammlung und veröffentlicht Bodenrichtwerte und Liegenschaftszinssätze. Diese drei Größen tragen jede Bewertung im Kreisgebiet — sie sind der Grund, warum eine Bewertung örtlich sein muss.
In Bayern gilt für die Grundsteuer das Bundesmodell — Grundstück und Gebäude gehen zusammen in den Grundsteuerwert ein.
Leistungen im Landkreis Rosenheim
- Verkehrswertgutachten
- Wertermittlung
- Bodenwertgutachten
- Grundrisse & Wohnflächenberechnung
- Wirtschaftliche Restnutzungsdauer
- Grunddienstbarkeiten und andere Rechte
11 Orte im Landkreis Rosenheim
- 83043 Bad Aibling
- 83071 Stephanskirchen
- 83080 Oberaudorf
- 83083 Riedering
- 83104 Tuntenhausen
- 83109 Großkarolinenfeld
- 83115 Neubeuern
- 83122 Samerberg
- 83135 Schechen
- 83254 Breitbrunn a. Chiemsee
- 83561 Ramerberg
