Mehrfamilienhaus im Landkreis Teltow-Fläming

Mehrfamilienhaus bewerten — Ertragswertverfahren nach §§ 27–34 ImmoWertV.

Bei vermieteten Objekten zählt der Ertrag. Der Reinertrag, vermindert um die Verzinsung des Bodenwerts und kapitalisiert über die Restnutzungsdauer, ergibt den Ertragswert.

Orte im Landkreis Teltow-Fläming

Anfrage stellen