Baden-Württemberg
Immobiliengutachter im Stadtkreis Ulm
Der Gutachterausschuss des Stadtkreis Ulm führt die Kaufpreissammlung und veröffentlicht Bodenrichtwerte und Liegenschaftszinssätze. Diese drei Größen tragen jede Bewertung im Kreisgebiet — sie sind der Grund, warum eine Bewertung örtlich sein muss.
In Baden-Württemberg gilt für die Grundsteuer das Bodenwertmodell — besteuert wird allein der Boden, das Gebäude bleibt außer Betracht.
