Banken und Finanzierer in Fintel, Lauenbrück u.a.
Der Beleihungswert wird vorsichtiger ermittelt als der Verkehrswert und ist gesondert herzuleiten. Für Objekte jenseits der Kleindarlehensgrenze ist das Pflicht, nicht Kür.
Für Objekte in 27389 Fintel, Lauenbrück u.a. ist der Gutachterausschuss des Landkreis Rotenburg (Wümme) zuständig.
Was in der Regel gebraucht wird
- Beleihungswertermittlung
- Marktwert nach ImmoWertV
- Objektbesichtigung mit Dokumentation
In der Umgebung
