Banken und Finanzierer in Rheinbrohl

Der Beleihungswert wird vorsichtiger ermittelt als der Verkehrswert und ist gesondert herzuleiten. Für Objekte jenseits der Kleindarlehensgrenze ist das Pflicht, nicht Kür.

Für Objekte in 56598 Rheinbrohl ist der Gutachterausschuss des Landkreis Neuwied zuständig.

Was in der Regel gebraucht wird

  • Beleihungswertermittlung
  • Marktwert nach ImmoWertV
  • Objektbesichtigung mit Dokumentation
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