Erben und Erbengemeinschaften in Karstädt, Dambeck, Klüß

Eine Erbengemeinschaft muss sich auf einen Wert einigen, und das Finanzamt setzt ohne Nachweis den typisierten Bedarfswert an. Beides löst dieselbe neutrale Bewertung — die eine gegenüber den Miterben, die andere nach § 198 BewG gegenüber dem Finanzamt.

Für Objekte in 19357 Karstädt, Dambeck, Klüß ist der Gutachterausschuss des Landkreis Ludwigslust-Parchim zuständig.

Was in der Regel gebraucht wird

  • Verkehrswertgutachten nach § 198 BewG
  • Stichtagsbewertung zum Todestag
  • Aufteilung unter Miterben
Anfrage stellen

In der Umgebung