Erben und Erbengemeinschaften in Obrigheim (Pfalz)
Eine Erbengemeinschaft muss sich auf einen Wert einigen, und das Finanzamt setzt ohne Nachweis den typisierten Bedarfswert an. Beides löst dieselbe neutrale Bewertung — die eine gegenüber den Miterben, die andere nach § 198 BewG gegenüber dem Finanzamt.
Für Objekte in 67283 Obrigheim (Pfalz) ist der Gutachterausschuss des Landkreis Bad Dürkheim zuständig.
Was in der Regel gebraucht wird
- Verkehrswertgutachten nach § 198 BewG
- Stichtagsbewertung zum Todestag
- Aufteilung unter Miterben
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