Erben und Erbengemeinschaften in Steinbach, Weitersweiler, Bennhausen, Mörsfeld, Würzweiler, Ruppertsecken u.a.

Eine Erbengemeinschaft muss sich auf einen Wert einigen, und das Finanzamt setzt ohne Nachweis den typisierten Bedarfswert an. Beides löst dieselbe neutrale Bewertung — die eine gegenüber den Miterben, die andere nach § 198 BewG gegenüber dem Finanzamt.

Für Objekte in 67808 Steinbach, Weitersweiler, Bennhausen, Mörsfeld, Würzweiler, Ruppertsecken u.a. ist der Gutachterausschuss des Landkreis Donnersbergkreis zuständig.

Was in der Regel gebraucht wird

  • Verkehrswertgutachten nach § 198 BewG
  • Stichtagsbewertung zum Todestag
  • Aufteilung unter Miterben
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