Erben und Erbengemeinschaften in Berg b.Neumarkt i.d.OPf.
Eine Erbengemeinschaft muss sich auf einen Wert einigen, und das Finanzamt setzt ohne Nachweis den typisierten Bedarfswert an. Beides löst dieselbe neutrale Bewertung — die eine gegenüber den Miterben, die andere nach § 198 BewG gegenüber dem Finanzamt.
Für Objekte in 92348 Berg b.Neumarkt i.d.OPf. ist der Gutachterausschuss des Landkreis Neumarkt i.d. OPf. zuständig.
Was in der Regel gebraucht wird
- Verkehrswertgutachten nach § 198 BewG
- Stichtagsbewertung zum Todestag
- Aufteilung unter Miterben
In der Umgebung
