Erben und Erbengemeinschaften in Gemünden a. Main

Eine Erbengemeinschaft muss sich auf einen Wert einigen, und das Finanzamt setzt ohne Nachweis den typisierten Bedarfswert an. Beides löst dieselbe neutrale Bewertung — die eine gegenüber den Miterben, die andere nach § 198 BewG gegenüber dem Finanzamt.

Für Objekte in 97737 Gemünden a. Main ist der Gutachterausschuss des Landkreis Main-Spessart zuständig.

Was in der Regel gebraucht wird

  • Verkehrswertgutachten nach § 198 BewG
  • Stichtagsbewertung zum Todestag
  • Aufteilung unter Miterben
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