Nachlassverwaltung und Testamentsvollstreckung in Gelsenkirchen
Wer einen Nachlass verwaltet, haftet für die Sorgfalt der Verwertung. Eine dokumentierte Bewertung ist dafür die Grundlage — und gegenüber den Erben der Nachweis, dass nicht unter Wert veräußert wurde.
Für Objekte in 45886 Gelsenkirchen ist der Gutachterausschuss des Kreisfreie Stadt Gelsenkirchen zuständig.
Was in der Regel gebraucht wird
- Nachlassbewertung zum Stichtag
- Bewertung mehrerer Objekte
- Dokumentation für die Erben
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