Nachlassverwaltung und Testamentsvollstreckung in Osburg, Gusterath, Farschweiler, Kasel u.a.
Wer einen Nachlass verwaltet, haftet für die Sorgfalt der Verwertung. Eine dokumentierte Bewertung ist dafür die Grundlage — und gegenüber den Erben der Nachweis, dass nicht unter Wert veräußert wurde.
Für Objekte in 54317 Osburg, Gusterath, Farschweiler, Kasel u.a. ist der Gutachterausschuss des Landkreis Trier-Saarburg zuständig.
Was in der Regel gebraucht wird
- Nachlassbewertung zum Stichtag
- Bewertung mehrerer Objekte
- Dokumentation für die Erben
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